Datenschutzauditor

Datenschutzauditor für BDSG, EU-DSGVO Prüfungen

Für Unternehmen ist ein gesetzeskonformes (BDSG, EU-DSGVO) und den betrieblichen Datenschutzanforderungen entsprechendes Datenschutzmanagementsystem unerlässlich. Als TÜV zertifizierter (PersCert) Datenschutzauditor prüfe Qualität und Effektivität von Datenschutzmanagmentsystemen (online/offline) durch einzelne oder regelmäßige Datenschutzaudits und zeige auch Wege zur Optimierung auf sowie deren Umsetzung fachlich begleiten. Für eine unverbindliche Anfrage, nutzen Sie bitte das Anfrageformular oder rufen mich einfach an.

Telefonische DSGVO Audit Erstberatung

In einem kurzen Telefonat können wir klären, wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Wählen Sie 06144/ 40 21 97 für eine Terminvereinbarung oder nutzen Sie die Reservierung:
Telefontermin kostenlose DSGVO Audit Beratung

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Datenschutzauditor berate ich Firmen und Organisationen in den folgenden Punkten:

  • Klärung der Verfolgung von MaßnahmenAnforderungen an den Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems
  • Implementierung, Inbetriebnahme und Einführung des Datenschutzkonzeptes
  • Dokumentation des Datenschutzmanagementsystems (Datenschutzkonzept, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen)
  • Beziehungen zu anderen betrieblichen Managementsystemen (DIN EN ISO 9000ff., 27001ff.)
  • Planung und Vorbereitung von Datenschutzaudits
  • Durchführung von Datenschutzaudits
  • Auswertung, Prüfbericht und Folgemaßnahmen
  • Erstellung eines Auditberichts
  • Verfolgung von Maßnahmen
  • Vorstellung möglicher Hilfsmittel (Checklisten, Fragenkatalog, Auditpläne, Abweichungsberichte)

Datenschutzaudit als Datenschutzbeauftragter

Im Rahmen der Benennung zum Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen, auditiere ich die Umsetzung der DSGVO. Mein online Datenschutzmanagementsystem unterstützt Sie zusätzlich bei der Organisation und Verteilung der Aufgaben in Ihren Abteilungen.

Als Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor betreue ich Kunden in Hamburg, Berlin, Köln, Frankfurt, Wiesbaden, Mainz und München.

 

Wann benötigen Sie ein Datenschutzaudit?

Seit dem 25.5.2018 sollte grundsätzlich jedes Unternehmen in regelmäßigen Abständen ein Datenschutzaudit durchführen.

Dabei ist zu prüfen ob Ihr Unternehmen oder Organisation DSGVO konform ist und den Erfordernissen der DSGVO entspricht.

Mögliche Gründe für ein Datenschutzaudit:

  • Prüfung der bestehenden Datenschutzmaßnahmen und Systeme
  • Unterstützung des betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten
  • Einführung neuer Technologien und Systeme
  • Probleme bei Betroffenen Anfragen
  • Datenschutzvorfälle und Prüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
  • Datenschutzfolgeabschätzung bestehender oder neuer Verarbeitungsvorgänge
  • Erstellen von Datenschutzkonzepten zur Vorlage
  • Behördliche Anfragen zum Datenschutzsystem
  • Digitalisierung von Datenströmen