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Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Willkommen auf der Webseite von Oliver Krause, Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzauditor und Experten für Digitalisierung im Rhein-Main Gebiet, Hamburg, Berlin und München. Ich stehe meinen Kunden als externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) im Rhein-Main Gebiet sowie im Norden und im Süden Deutschlands zur Verfügung. Langjährige Erfahrung, professionelle Software für die Verwaltung Ihres Datenschutz-Managements sowie Zertifizierungen als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor sind ein Garant für die Erfüllung Ihrer Datenschutzanforderungen.

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Nutzen Sie meinen Online-Schnelltest für eine erste Einschätzung ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen:

Schnelltest DSB ja oder nein?

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Warum oder wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten? Diese Frage höre ich sehr oft. In der Regel ist das einfach zu beantworten. Nutzen Sie meinen Online Test für eine erste Einschätzung ob Sie in Ihrer Firma, Verein oder Organisation einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Rechts in der blauen Box finden Sie den Link zum Test.

DATENSCHUTZ GENERATOR

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Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Hamburg, Amsterdam

Als externer Datenschutzbeauftragter betreue ich meine Mandanten im Rhein-Main Gebiet und einigen anderen Städten in Deutschland. Das eingesetzte Datenschutzmanagementsystem ist über die Landesgrenzen hinweg in verschiedenen Ländern Europas im Einsatz. Unsere Datenschutzschulung erhalten die Mitarbeiter unserer Mandanten persönlich oder über eine Online Schulungsplattform.

Informationen und News Datenschutz

Lesen Sie in meinem Datenschutzblog über Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter oder im Datenschutz Radar wichtige News über Änderungen im Bereich Datenschutz. Den Datenschutz Radar können Sie hier erreichen: Datenschutz Radar

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News & Infos zum Thema Datenschutz

Erwägungsgrund 134

Jede Aufsichtsbehörde sollte gegebenenfalls an gemeinsamen Maßnahmen von anderen Aufsichtsbehörden teilnehmen. Die ersuchte Aufsichtsbehörde sollte auf das Ersuchen binnen einer bestimmten Frist antworten müssen.

Erwägungsgrund 133

Die Aufsichtsbehörden sollten sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und Amtshilfe leisten, damit eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung dieser Verordnung im Binnenmarkt gewährleistet ist. Eine Aufsichtsbehörde, die um Amtshilfe ersucht hat, kann eine einstweilige Maßnahme erlassen, wenn sie nicht binnen eines Monats nach Eingang des Amtshilfeersuchens bei der ersuchten Aufsichtsbehörde eine Antwort von …

Erwägungsgrund 132

Auf die Öffentlichkeit ausgerichtete Sensibilisierungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden sollten spezifische Maßnahmen einschließen, die sich an die Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter, einschließlich Kleinstunternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen, und an natürliche Personen, insbesondere im Bildungsbereich, richten.