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Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Willkommen auf der Webseite von Oliver Krause, Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzauditor und Experten für Digitalisierung im Rhein-Main Gebiet, Hamburg, Berlin und München. Ich stehe meinen Kunden als externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) im Rhein-Main Gebiet sowie im Norden und im Süden Deutschlands zur Verfügung. Langjährige Erfahrung, professionelle Software für die Verwaltung Ihres Datenschutz-Managements sowie Zertifizierungen als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor sind ein Garant für die Erfüllung Ihrer Datenschutzanforderungen.

ONLINE TEST DSB JA ODER NEIN?

Nutzen Sie meinen Online-Schnelltest für eine erste Einschätzung ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen:

Schnelltest DSB ja oder nein?

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Warum oder wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten? Diese Frage höre ich sehr oft. In der Regel ist das einfach zu beantworten. Nutzen Sie meinen Online Test für eine erste Einschätzung ob Sie in Ihrer Firma, Verein oder Organisation einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Rechts in der blauen Box finden Sie den Link zum Test.

DATENSCHUTZ GENERATOR

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Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Hamburg, Amsterdam

Als externer Datenschutzbeauftragter betreue ich meine Mandanten im Rhein-Main Gebiet und einigen anderen Städten in Deutschland. Das eingesetzte Datenschutzmanagementsystem ist über die Landesgrenzen hinweg in verschiedenen Ländern Europas im Einsatz. Unsere Datenschutzschulung erhalten die Mitarbeiter unserer Mandanten persönlich oder über eine Online Schulungsplattform.

Informationen und News Datenschutz

Lesen Sie in meinem Datenschutzblog über Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter oder im Datenschutz Radar wichtige News über Änderungen im Bereich Datenschutz. Den Datenschutz Radar können Sie hier erreichen: Datenschutz Radar

Erstberatung per Telefon oder Video Meeting
Wir rufen Sie zurück, wenn es Ihnen passt!
Tag für Anruf (mindestens 1-2 Tage in der Zukunft)
Wir nutzen diese Daten nur zur einmaligen Kontaktaufnahme. Lesen Sie hierzu auch unseren Datenschutzhinweis.

News & Infos zum Thema Datenschutz

Artikel 64 – Stellungnahme Ausschusses

(1)   Der Ausschuss gibt eine Stellungnahme ab, wenn die zuständige Aufsichtsbehörde beabsichtigt, eine der nachstehenden Maßnahmen zu erlassen. Zu diesem Zweck übermittelt die zuständige Aufsichtsbehörde dem Ausschuss den Entwurf des Beschlusses, wenn dieser a)  der Annahme einer Liste der Verarbeitungsvorgänge dient, die der Anforderung einer Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 Absatz 4 unterliegen, b)   eine Angelegenheit …

Artikel 63 – Kohärenzverfahren

Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.  

Artikel 62 – Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden

(1)   Die Aufsichtsbehörden führen gegebenenfalls gemeinsame Maßnahmen einschließlich gemeinsamer Untersuchungen und gemeinsamer Durchsetzungsmaßnahmen durch, an denen Mitglieder oder Bedienstete der Aufsichtsbehörden anderer Mitgliedstaaten teilnehmen.   (2)   Verfügt der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter über Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten oder werden die Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich auf eine bedeutende Zahl betroffener Personen in mehr als einem Mitgliedstaat erhebliche Auswirkungen …