Wann brauche ich einen Datenschutzbeauftragten?

Müssen Sie nach § 38 BDSG und Artikel 37 der EU DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten benennen?

Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche seit der Anwendbarkeit der EU DSGVO im Mai 2019.

Machen Sie unseren Online-Test, um zu erfahren, ob Ihre Firma, Verein oder Organsiation einen Datenschutzbeauftragten nach den neuen Bestimmungen benennen muss:

Hier geht es zum Test:
Online Test zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten: Test machen

Die von Ihnen gemachten Angaben werden nur zur Auswertung des Tests genutzt und nach der Bewertung automatisch gelöscht. Eine Anmeldung oder die Abgabe von Kontaktdaten ist nicht nötig.