Müssen Sie nach § 38 BDSG und Artikel 37 der EU DS-GVO einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Diese Frage stellen sich viele Verantwortliche seit der Anwendbarkeit der EU DSGVO im Mai 2019.
Machen Sie unseren Online-Test, um zu erfahren, ob Ihre Firma, Verein oder Organsiation einen Datenschutzbeauftragten nach den neuen Bestimmungen benennen muss:
Hier geht es zum Test:
Online Test zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten: Test machen
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