Risiken beim Einsatz von ChatGPT in der Firma: Eine eingehende Analyse

Warum ChatGPT in der Firma?

Der Einsatz von ChatGPT in der Firma bietet viele Vorteile, darunter Effizienzsteigerung, Automatisierung und verbesserte Kundenkommunikation. Doch wie bei jeder Technologie gibt es auch hier Risiken, die besonders im Unternehmenskontext beachtet werden müssen. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Risiken beim Einsatz von ChatGPT, insbesondere bei der Nutzung kostenloser Zugänge oder privat angelegter bezahlter Konten durch Mitarbeiter. Wir untersuchen die Möglichkeit des ungewollten Datenabflusses, der nicht nur den Datenschutz betrifft, sondern auch das Gesetz zum Schutz von Firmengeheimnissen. Abschließend empfehlen wir eine KI-Richtlinie und die Konzeption kontrollierter Umgebungen für den Zugang zu ChatGPT oder anderen großen Sprachmodellen.

Risiken bei der Nutzung von kostenlosen Zugängen und privaten ChatGPT Konten für den Einsatz von ChatGPT in der Firma

1. Datenschutz und Sicherheit beim Einsatz von ChatGPT in der Firma

Kostenlose Zugänge zu ChatGPT bieten in der Regel keinen ausreichenden Schutz für sensible Unternehmensdaten. Da diese Plattformen oft keine spezifischen Datenschutzvereinbarungen für Unternehmen bieten, besteht die Gefahr, dass Daten unverschlüsselt übertragen und gespeichert werden. Bei der Nutzung durch Mitarbeiter über privat angelegte Konten ist das Risiko noch höher, da die Kontrolle über die Datensicherheit komplett entfällt.

2. Verletzung von Firmengeheimnissen Einsatz von ChatGPT in der Firma

Ein wesentliches Risiko bei der Nutzung von ChatGPT in Unternehmen ist der ungewollte Abfluss von Firmengeheimnissen. Mitarbeiter könnten vertrauliche Informationen über Produktentwicklungen, Geschäftsstrategien oder Kundendaten in das KI-Modell eingeben. Diese Informationen könnten dann potenziell von Dritten abgegriffen werden, was nicht nur den Datenschutz verletzt, sondern auch gegen das Gesetz zum Schutz von Firmengeheimnissen verstößt.

Mögliche Konsequenzen beim unkontrollierten Einsatz von ChatGPT in der Firma

1. Rechtliche Konsequenzen beim Einsatz von ChatGPT in der Firma

Unternehmen könnten bei einem Datenleck haftbar gemacht werden, insbesondere wenn es sich um personenbezogene Daten handelt. Bußgelder gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder anderen Datenschutzgesetzen könnten erhebliche finanzielle Belastungen verursachen. Darüber hinaus können Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz von Firmengeheimnissen zu rechtlichen Auseinandersetzungen und Verlusten von Wettbewerbsvorteilen führen.

2. Reputationsschäden Einsatz von ChatGPT in der Firma

Der Verlust von Kundenvertrauen und ein beschädigter Ruf können langfristige Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Kunden und Geschäftspartner erwarten, dass ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden. Ein bekannt gewordenes Datenleck könnte daher zu einem erheblichen Imageverlust führen.

Empfehlungen für eine KI-Richtlinie

1. Entwicklung einer unternehmensweiten KI-Richtlinie

Unternehmen sollten eine umfassende KI-Richtlinie entwickeln, die klare Anweisungen für den Einsatz von ChatGPT und ähnlichen Technologien gibt. Diese Richtlinie sollte die Nutzung privater Konten und kostenloser Zugänge untersagen und stattdessen den Zugang über kontrollierte, unternehmensinterne Lösungen fördern.

2. Schulung der Mitarbeiter

Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter über die Risiken und besten Praktiken im Umgang mit KI-Technologien geschult werden. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen können dazu beitragen, das Bewusstsein für Datenschutz und den Schutz von Firmengeheimnissen zu schärfen.

3. Nutzung kontrollierter Umgebungen

Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollten Unternehmen den Zugang zu ChatGPT über kontrollierte Umgebungen ermöglichen. Eine Möglichkeit besteht darin, ChatGPT auf eigenen Servern zu hosten oder über vertrauenswürdige, spezialisierte Anbieter zu nutzen, die spezifische Sicherheits- und Datenschutzanforderungen erfüllen.

Fazit: Sicherer Einsatz von ChatGPT in Unternehmen

Der Einsatz von ChatGPT in Unternehmen birgt potenzielle Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Insbesondere die Nutzung von kostenlosen Zugängen oder privaten Konten durch Mitarbeiter kann zu erheblichen Datenschutzproblemen und Verletzungen von Firmengeheimnissen führen. Um diese Risiken zu minimieren, ist es unerlässlich, eine umfassende KI-Richtlinie zu entwickeln, die Nutzung von privaten Konten zu untersagen und den Zugang zu KI-Technologien über kontrollierte Umgebungen sicherzustellen. Durch diese Maßnahmen können Unternehmen die Vorteile von ChatGPT nutzen und gleichzeitig die Sicherheit und Vertraulichkeit ihrer Daten gewährleisten.

Das Datenrisiko durch Faxe hat auch eine digitale Seite!

Datenschutzaufsichtsbehörden warnen nicht nur vor den Risiken ungeschützter E-Mail-Versand, sondern auch vor den guten alten Faxgeräten. Dabei darf man jedoch auch die virtuellen Faxgeräte nicht vergessen.

Obwohl es mittlerweile viele digitale Wege gibt, Dokumente zu versenden – per E-Mail, im Chat oder in der Cloud – halten deutsche Unternehmen immer noch am klassischen Faxgerät fest, so der Digitalverband Bitkom.

Aus Sicht des Datenschutzes ist der Faxversand jedoch nicht unbedenklich: Personenbezogene Daten, die einem besonderen Schutzbedarf unterliegen, wie beispielsweise Diagnosedaten oder Sozialdaten, dürfen grundsätzlich nicht per Fax übertragen werden, es sei denn, es werden zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Absender und Empfänger implementiert, so der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

In der Praxis findet man jedoch auch in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen immer noch viele Faxnachrichten. Auch in anderen Branchen werden Faxe immer noch verwendet, zum Beispiel in Einkauf und Lager einiger Handelsunternehmen.

Angemessenheitsbeschlüsse für Drittstaaten

Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU, also in „Drittstaaten“, sind rechtlich heikel. Für 15 Länder, darunter Japan und die Schweiz, bieten Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission eine sichere Rechtsgrundlage. Es ist sehr nützlich, diese zu kennen.

Die Ausgangssituation ist komplex

Grundsätzlich verbietet die DSGVO die Übermittlung von Daten an Empfänger in Drittstaaten außerhalb der EU. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Verbot im Kapitel V der DSGVO. Insgesamt umfasst dieses Kapitel sechs umfangreiche Artikel. Am einfachsten ist es, wenn ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für ein Land vorliegt.

Angemessenheitsbeschlüsse erleichtern die Situation

Gemäß Artikel 45 Absatz 1 der DSGVO ist es erlaubt, personenbezogene Daten an ein Drittland zu übermitteln, wenn die EU-Kommission beschlossen hat, dass dieses Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. Das ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen eine praktische Möglichkeit, personenbezogene Daten in Drittstaaten zu übermitteln.

Insgesamt gibt es Beschlüsse für 18 Länder

Die Liste der Länder, für die Angemessenheitsbeschlüsse existieren, ist relativ lang: Andorra, Argentinien, Färöer-Inseln, Guernsey, Isle of Man, Israel, Japan, Jersey, Kanada, Neuseeland, Schweiz, Südkorea, Uruguay, Großbritannien, USA. Viele kennen nur den Angemessenheitsbeschluss für die USA, der unter dem Namen „Privacy Shield“ bekannt ist. Dabei vergisst man oft, dass Länder wie Israel, Japan und insbesondere die Schweiz in vielen Branchen genauso wichtig sind wie die USA.

Ein genauerer Blick auf Großbritannien lohnt sich

Seit dem Brexit gehört Großbritannien nicht mehr zur EU und wird als Drittstaat betrachtet. Ohne einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission wäre ein Datenaustausch mit Großbritannien nicht in dem bisherigen Umfang möglich gewesen. Die Kanalinseln Guernsey, Jersey und Isle of Man, die für den Finanzbereich wichtig sind, haben innerhalb des Vereinigten Königreichs einen besonderen rechtlichen Status. Deshalb wurden bereits vor dem Brexit entsprechende Angemessenheitsbeschlüsse erlassen.

Angemessenheitsbeschlüsse haben viele Vorteile

Wenn für ein Land ein Angemessenheitsbeschluss besteht, ist keine besondere Genehmigung für eine Datenübermittlung erforderlich (siehe Artikel 45 Absatz 1 Satz 2 der DSGVO). Es müssen auch keine zusätzlichen Zusicherungen seitens des Datenempfängers eingeholt werden, dass er weitere Vorgaben einhält. Solange die Datenübermittlung im Rahmen des Angemessenheitsbeschlusses erfolgt, ist sie rechtlich zulässig, ohne weitere Bedingungen. Die EU-Kommission spricht daher von einer „unkomplizierten und umfassenden Lösung für die Datenübermittlung“.

Jeder Angemessenheitsbeschluss erfordert eine genaue Prüfung

Wer Daten in ein bestimmtes Land übermitteln möchte, sollte den entsprechenden Angemessenheitsbeschluss gründlich lesen. Manchmal gibt es bestimmte Einschränkungen. Ein klassisches Beispiel dafür ist Kanada. Der Beschluss gilt nur für kommerzielle Datenempfänger in Kanada. Derartige Einschränkungen finden sich jedoch nur selten in Angemessenheitsbeschlüssen.

Einige Angemessenheitsbeschlüsse wurden vor der DSGVO erlassen

Viele Angemessenheitsbeschlüsse wurden bereits vor der DSGVO erlassen. Sie basieren auf der EG-Datenschutzrichtlinie von 1995. Die DSGVO stellt ausdrücklich fest, dass diese „Alt-Beschlüsse“ weiterhin gültig sind (siehe Artikel 45 Absatz 9 der DSGVO). Sie bleiben in Kraft, bis die EU-Kommission sie ändert, durch neue Beschlüsse ersetzt oder aufhebt. Bisher gab es noch keine Aufhebung eines solchen Beschlusses.

Die EU-Kommission sorgt für die Aktualisierung der Beschlüsse

Auch für „Alt-Beschlüsse“ wie Japan und die Schweiz bemüht sich die EU-Kommission aktiv um deren Anpassung an die DSGVO. Ein Bericht der EU-Kommission vom 15. Januar 2024 widmet sich speziell den „Alt-Beschlüssen“ und zeigt das Bemühen um ihre dauerhafte Vereinbarkeit mit der DSGVO. Der Bericht ist unter folgendem Link abrufbar: https://commission.europa.eu/document/f62d70a4-39e3-4372-9d49-e59dc0fda3df_en.

Ein kurzer Blick spart viel Arbeit

Vielleicht müssen Sie niemals Daten nach Uruguay übermitteln. Wenn es jedoch nötig sein sollte, ist es gut zu wissen, dass es einen Angemessenheitsbeschluss für dieses Land gibt. Eine Liste aller Angemessenheitsbeschlüsse finden Sie hier: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection/adequacy-decisions_en.

 

Was ist ein „Mitarbeiter-Exzess“?

Kann ich persönlich eine Geldbuße von der Datenschutzaufsicht erhalten, wenn ich gegen den Datenschutz am Arbeitsplatz verstoße? Die Antwort lautet: Nur wenn mir ein „Mitarbeiter-Exzess“ vorgeworfen werden kann. Aber was bedeutet das genau? Und wie kann ich so etwas vermeiden?

Beschäftigte haben bestimmte Regeln einzuhalten

Beschäftigte müssen die Vorgaben ihres Arbeitgebers befolgen. Das sind die Spielregeln in einem Arbeitsverhältnis. Die Einhaltung dieser Regeln ist auch für den Datenschutz von großer Bedeutung. Da die Unternehmensleitung für den Datenschutz verantwortlich ist, muss sie sicherstellen, dass die Vorgaben beachtet werden.

Nur Beschäftigte können den Datenschutz „vor Ort“ umsetzen

Auch kluge und richtige Vorgaben bringen nichts, wenn sie nicht tatsächlich befolgt werden. Das gilt insbesondere für die Verarbeitung von Daten, bei der die Beschäftigten eine wichtige Rolle spielen. Sie haben die Daten von Kunden, Lieferanten und Kollegen direkt in ihren Händen und nicht die Unternehmensleitung.

Die Unternehmensleitung ist im Alltag oft weit weg

Natürlich ist es Aufgabe der Unternehmensleitung, die Einhaltung der Vorgaben durch Stichproben zu überprüfen. Im Alltag kann sie jedoch darauf vertrauen, dass ihre Beschäftigten korrekt handeln. Natürlich passieren auch Fehler. In solchen Fällen ist es dann die Aufgabe der Führungsebene, die Dinge zu klären. Im Alltag kann sie jedoch auf ihre Beschäftigten zählen.

Manchmal verstoßen Beschäftigte gegen Regeln

Es kann vorkommen, dass ein Beschäftigter sich nicht an die Vorgaben hält, beispielsweise wenn er eigenmächtig Daten von Kunden oder anderen Beschäftigten abfragt. Ein solcher Fall wurde vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Wenn ein Beschäftigter Daten ohne betrieblichen Grund abruft, verstößt er bewusst gegen die Vorgaben des Arbeitgebers.

Es gibt typische Beispiele für Fehlverhalten von Beschäftigten

Immer wieder kommt es vor, dass Beschäftigte mit Kundenkontakt Kommunikationsdaten missbrauchen. Zum Beispiel nutzt ein Kundenberater Kundendaten aus privaten Gründen, um Kontakt aufzunehmen. Auch manche Beschäftigte werden in Versuchung geführt, wenn sie die Stelle wechseln. Einige nehmen Kundendaten mit, um ihrem neuen Arbeitgeber zu helfen.

Vorsätzliche Verstöße werden als „Exzess“ betrachtet

Für solche bewussten Verstöße gegen Datenschutzvorgaben von Beschäftigten wurde der Begriff „Mitarbeiter-Exzess“ geprägt. Der Exzess ist ein Verhalten, das bewusst die Regeln ignoriert. Die Verantwortung dafür liegt beim Beschäftigten und nicht beim Arbeitgeber.

Ein solcher Exzess führt zu einer Verlagerung der Verantwortung

Nach dem Datenschutzrecht ist nicht der einzelne Beschäftigte, sondern das Unternehmen, für das er arbeitet, verantwortlich. Voraussetzung dafür ist, dass die Beschäftigten personenbezogene Daten unter der Aufsicht des Unternehmens und im Einklang mit seinen Anweisungen verarbeiten. Wenn sie jedoch bewusst gegen diese Anweisungen verstoßen, werden sie selbst für den Datenschutz verantwortlich. Ab diesem Punkt ist der Arbeitgeber nicht mehr involviert.

Die Beschäftigten tragen dann die Verantwortung selbst

Wenn ein Beschäftigter dienstliche Daten für private Zwecke verwendet, handelt er außerhalb des Arbeitsverhältnisses. In diesem Fall muss er selbst die Vorgaben des Datenschutzes einhalten, was die ordnungsgemäße Information der betroffenen Personen über die Datenverarbeitung beinhaltet. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann zu einer Geldbuße führen, die an den Beschäftigten persönlich gerichtet ist.

Die Verantwortung der Unternehmensleitung endet jedoch

In Unternehmen sollten Mechanismen vorhanden sein, um Verstöße durch Stichproben zu erkennen. Alles andere würde eine Totalüberwachung am Arbeitsplatz bedeuten, die zu Recht verboten ist. Im Falle von Stichproben liegt der Missbrauch von Daten für private Zwecke außerhalb des Verantwortungsbereichs des Unternehmens.

Ein einfacher Rat erspart Ärger

Für Daten am Arbeitsplatz gilt: Verwenden Sie sie nicht für private Zwecke! Wer sich daran hält, vermeidet unnötigen Stress und Ärger.

Achtung vor Deepfakes: Der Spion im Online-Meeting

deepfake

Cyberkriminelle könnten Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, um in Online-Konferenzen das Aussehen und die Stimme vertrauter Personen vorzutäuschen. Die Fälschungen sind bereits sehr gut und schwer zu erkennen.

Dennoch gibt es auch im echten Leben Spione, die vertrauliche Gespräche belauschen, ohne dass ein klassischer Hackerangriff oder eine fehlende Verschlüsselung dahintersteckt. Wie ist das möglich, wenn man doch nur vertraute Gesichter sieht und bekannte Stimmen hört?

Die Antwort liegt in der Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch Internetkriminelle. Dank KI ist es inzwischen möglich, nicht nur Einzelbilder, sondern auch Videos und Tonaufnahmen zu fälschen. Dies betrifft auch Live-Videos und Gespräche, da die verwendete KI das Videobild und den Ton des Spions in das Aussehen und die Stimme einer anderen Person verwandeln kann, die an dem vertraulichen Online-Meeting teilnehmen dürfte.

Nicht nur E-Mails können unter falschem Namen versendet werden, auch Telefonate und Online-Meetings können mit gefälschter Identität geführt werden. Dadurch erhält Online-Betrug eine völlig neue Dimension.

Deepfakes ermöglichen Identitätsdiebstahl in Echtzeit

Der neuartige Identitätsdiebstahl, bekannt als Deepfake, bezieht sich auf täuschend echte manipulierte Bild-, Audio- oder auch Videoaufnahmen, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erzeugt werden.

Laut dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) war es lange Zeit sehr aufwändig, qualitativ hochwertige Manipulationen an dynamischen Medien wie Videos oder Audiomitschnitten durchzuführen. Dank KI und tiefen neuronalen Netzen ist dies jedoch heute viel einfacher. Für die Kriminellen ist der Aufwand für Deepfakes entsprechend gering.

Die wachsende Echtzeitfähigkeit von Deepfakes bedeutet, dass man in Online-Meetings nicht mehr sicher sein kann, ob man wirklich mit der realen Person spricht oder mit einem Angreifer oder sogar einem Avatar, einer künstlichen Person.

So erkennt man Deepfakes am besten

Obwohl KI inzwischen gefälschte Videos und Stimmen in hoher Qualität erzeugen kann, gibt es gewisse Schwächen in den Deepfakes, die genutzt werden können, um Anzeichen für Fälschungen zu finden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) empfiehlt:

  • Sorgen Sie für gute Bildqualität, um Ungereimtheiten im Bild zu erkennen.
  • Achten Sie auf die Mimik der Person, um Verzerrungen zu erkennen.
  • Prüfen Sie die Quelle und verifizieren Sie Videoschalten bei Unsicherheit.

Auch das BSI weist auf Anzeichen für eine Gesichtsmanipulation hin, wie sichtbare Artefakte an der Naht rund um das Gesicht, verwaschene Konturen bei Zähnen und Augen, eine begrenzte Mimik und eine unstimmige Beleuchtung.

Da kriminelle KI-Verfahren und Cyberkriminelle schnell dazulernen, werden Deepfakes immer besser. Daher ist es umso wichtiger, vorsichtig zu sein und nicht allem zu glauben, was man zu sehen scheint. Also, Augen auf bei der nächsten Online-Konferenz!

kostenloser DSGVO-Websitecheck

kostenloser DSGVO Websitecheck

kostenloser DSGVO-Websitecheck bei PrivacyAutomate

Datenschutz ist in der heutigen digitalen Welt ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Rechtssicherheit einer Website oder eines Onlineshops. Um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht und nicht abmahnfähig ist, bietet PrivacyAutomate einen umfassenden und kostenlosen DSGVO-Websitecheck an.

Was macht der DSGVO-Websitecheck?

Unser DSGVO-Websitecheck untersucht Ihre Website oder Ihren Onlineshop gründlich auf mögliche Datenschutzverstöße und hilft Ihnen dabei, die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der DSGVO-Konformität zu ergreifen. Hier sind die Hauptfunktionen unseres Checks:

1. Sicherheitsprüfung der Website
– Wir analysieren die Sicherheitsstruktur Ihrer Website, um sicherzustellen, dass alle persönlichen Daten der Nutzer sicher verwahrt werden und keine unbefugten Zugriffe möglich sind.

2. Prüfung aller Plugins der Website
– Jedes Plugin wird daraufhin überprüft, ob es datenschutzkonform ist und keine unnötigen oder unsicheren Datenverarbeitungen vornimmt.

3. Prüfung aller ausgehenden Serververbindungen
– Es wird kontrolliert, welche Verbindungen Ihre Website zu externen Servern aufbaut und ob diese Verbindungen den Datenschutzanforderungen entsprechen.

4. Prüfung des Cookie-Hinweises
– Wir stellen sicher, dass Ihr Cookie-Hinweis den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und Ihre Besucher umfassend informiert werden.

5. Prüfung, ob eine Einwilligung vom Besucher benötigt wird
– Unser Check identifiziert, in welchen Fällen eine explizite Einwilligung der Besucher erforderlich ist, und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen.

6. Prüfung der Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit
– Ihre Datenschutzerklärung wird daraufhin untersucht, ob sie alle notwendigen Informationen enthält und vollständig ist.

Automatisierte Erstellung von Datenschutzdokumenten

Nach Abschluss des DSGVO-Websitechecks haben Sie die Möglichkeit, automatisch die richtige Datenschutzerklärung für Ihre Website oder Ihren Onlineshop zu erstellen. Ebenso wird, falls notwendig, ein geeigneter Cookie-Hinweis inklusive Consent-Management generiert. Diese Dokumente sind sofort einsatzbereit und sorgen dafür, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie funktioniert der DSGVO-Websitecheck?

Der kostenlose DSGVO-Websitecheck ist einfach und schnell durchführbar. Besuchen Sie unsere Projektwebsite unter [www.privacyautomate.de](http://www.privacyautomate.de) und starten Sie den Check mit wenigen Klicks. Geben Sie einfach die URL Ihrer Website oder Ihres Onlineshops ein und lassen Sie unser Tool den Rest erledigen.

Fazit

Mit dem kostenlosen DSGVO-Websitecheck von PrivacyAutomate gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihre Website oder Ihr Onlineshop alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Schützen Sie sich vor Abmahnungen und sorgen Sie für das Vertrauen Ihrer Kunden durch eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung und ein transparentes Cookie-Management. Nutzen Sie jetzt den kostenlosen Service und bringen Sie Ihre Website auf den neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen.

Besuchen Sie uns unter www.privacyautomate.de  und starten Sie noch heute Ihren DSGVO-Websitecheck!

Datenschutz im Homeoffice: Betriebliche Daten als Untermieter

Datenschutz im Homeoffice

Mitarbeitende, die im Homeoffice tätig sind, müssen in Bezug auf Datenschutzmaßnahmen zwar nicht alleine agieren, aber ihr Anteil an der Sicherheit ist größer als gedacht. Es geht um mehr als nur den Schutz von Notebook und Smartphone. Auch der Mitarbeiter sollte zum Datenschutz im Homeoffice beitragen.

Selbstverantwortung beim Datenschutz im Homeoffice ist gefragt

Es ist mittlerweile in vielen Unternehmen klar geworden, dass das Homeoffice dauerhaft bestehen bleibt. Im Gegenteil: Viele Firmen betrachten das Homeoffice als gleichwertigen Arbeitsplatz neben dem Büro im Firmengebäude. Man spricht hier von hybriden Arbeitsplätzen.

Allerdings sind Homeoffice und Büroschreibtisch in der Firma nicht wirklich gleichberechtigt. Denn am Firmenarbeitsplatz profitieren die Mitarbeitenden von den zentralen IT-Sicherheitsmaßnahmen. Im Homeoffice sind die Mitarbeitenden selbst gefordert, aktiver für die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten zu sorgen.

Betriebliche Notebooks und Smartphones beim Datenschutz im Homeoffice allein reichen nicht aus

Viele Unternehmen erlauben es ihren Mitarbeitenden, auch private Geräte für betriebliche Zwecke zu nutzen, oft aus Kostengründen. In einem solchen Fall müssen die Mitarbeitenden ihre eigenen Geräte wie Notebook und Smartphone genauso sicher machen wie die betrieblichen Geräte. Es ist besonders wichtig, private und betriebliche Daten strikt zu trennen und den Zugriff von privaten Apps und unbefugten Dritten, einschließlich der eigenen Familie der Mitarbeitenden, auf betriebliche personenbezogene Daten auszuschließen.

Aber selbst wenn der Arbeitgeber Smartphones und Notebooks bereitstellt, reicht dies allein nicht aus, um den Datenschutz im Homeoffice zu gewährleisten.

Das Homeoffice muss zu einer sicheren Umgebung werden

Tatsächlich verwenden Mitarbeitende im Homeoffice auch Geräte, die privat sind, wie beispielsweise Drucker, Headset, Webcam, Maus, Bildschirm und insbesondere den Internet-Router. Internet-Router sind beliebte Angriffsziele für Hacker, da sie oft vernachlässigt werden. Die Sicherheitseinstellungen werden nicht überprüft und die Firmware des Routers nicht regelmäßig aktualisiert. Auch das WLAN-Passwort ist bekannt, auch für Smart-Home-Anwendungen mit zahlreichen Schwachstellen.

Nicht nur die IT im Blick behalten

Neben der gesamten privaten IT-Ausstattung im Homeoffice, die nicht vom Arbeitgeber überwacht wird, können auch Dokumente auf dem heimischen Schreibtisch, Ausdrucke im privaten Müll oder Telefonate auf dem Balkon oder der Terrasse zu Datenschutzproblemen führen.

Wer im Homeoffice arbeitet, sollte auch an den Datenschutz zu Hause denken. Dazu gehört beispielsweise das Abschließen der Bürotür zu Hause, um unbefugten Zugriff auf Daten und Dokumente zu verhindern.

Smartwatches: Die Gefahr von Daten am Handgelenk

Smartwatches, die beliebten intelligenten Armbanduhren, sind im Trend und werden auch im beruflichen Bereich genutzt. Doch es besteht ein ernsthaftes Risiko in Bezug auf die Datensicherheit.

Technik-Enthusiasten aufgepasst!

Die sogenannten Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker begleiten immer mehr Menschen im privaten und beruflichen Alltag. Doch leider wird oft übersehen, welchen Einfluss diese am Körper getragenen Geräte auf unsere Privatsphäre haben können.

Geräte, die wir als Nutzer am Körper tragen, sind ständige Begleiter. Sie sind nicht nur einfach Geräte, die uns verfolgen, sondern eng mit uns verbunden. Diese enge Verbindung sollte Anlass sein, über die Funktionen der Smartwatches und anderer Wearables genauer nachzudenken. Smartwatches sind keine gewöhnlichen Armbanduhren mit bunten Displays, die neben der Uhrzeit auch persönliche Fotos anzeigen können. Sie sind mobile Computer am Handgelenk mit einer ähnlichen Leistungsfähigkeit wie Smartphones.

Smartwatches bieten mehr als nur die Uhrzeit

Viele Technik-Begeisterte interessieren sich für Smartwatches, um beispielsweise Fitnessdaten wie die zurückgelegte Strecke beim Joggen anzuzeigen. Andere möchten Gesundheitsdaten wie Puls oder Blutdruck messen und bei Bedarf automatisch Benachrichtigungen an Verwandte oder den Arzt senden. Zudem nutzen viele die Smartwatch als Navigationsgerät oder zur Anzeige von SMS und E-Mails, ohne ständig auf das Smartphone schauen zu müssen.

Durch diese Nutzung gelangen vertrauliche Daten wie private und berufliche E-Mails, SMS und sogar sensible Gesundheitsdaten auf die intelligenten Armbanduhren. Dennoch haben nur wenige Nutzer Angst vor Datenmissbrauch durch Hacker oder ähnliches. Es stellt sich jedoch die Frage, wie datenschutzfreundlich und sicher Smartwatches und andere Wearables tatsächlich sind.

Die Ergebnisse der Datenschutzprüfungen sind alarmierend

Mehrere Datenschutzbehörden haben bereits verschiedene Wearables und Fitness-Anwendungen geprüft – mit enttäuschenden Ergebnissen.

Die Datenschutzerklärungen erfüllen oft nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind lang, schwer verständlich und enthalten nur oberflächliche Informationen zum Datenschutz. Besorgniserregend ist auch die Datenweitergabe: Nutzer erfahren oft nicht, an wen ihre Daten weitergegeben werden und können dem nicht widersprechen. Die Daten sind jedoch für Werbezwecke und zur Profilerstellung äußerst interessant.

Viele Fitness-Geräte bieten keine Möglichkeit, Daten vollständig zu löschen. Die Daten werden oft nicht nur vom Gerät auf das Smartphone übertragen, sondern direkt an den Anbieter oder dessen Partnerunternehmen weitergeleitet. Dies birgt Risiken, über die sich Nutzer im Klaren sein sollten.

Sicherheitsfunktionen bei Smartwatches sind noch selten

Im Vergleich zu Smartphones verfügen Smartwatches kaum über Sicherheitsfunktionen, obwohl sie ähnliche Betriebssysteme haben und Apps installiert werden können. Schutz vor Schadsoftware, Verschlüsselung gespeicherter Daten, Verschlüsselung der Datenübertragung und Zugangsschutz durch Passwortabfrage sind nur bei wenigen Modellen vorhanden.

Neben der privaten Nutzung nehmen auch berufliche Einsätze von Smartwatches zu. Es gibt bereits Business-Smartwatches, auf denen Firmen-E-Mails und digitale Dokumente landen können. Trotz ausreichendem Speicherplatz bieten selbst Business-Smartwatches kaum angemessene Sicherheitsfunktionen. Einige Modelle haben einen Passwortschutz, aber nur wenige ermöglichen die Installation von Sicherheits-Apps.

Vorsicht ist geboten

Seien Sie daher vorsichtig mit der beliebten Smartwatch. Nutzen Sie ihre Funktionen mit Bedacht und achten Sie darauf, dass Verbindungen zu anderen Geräten nicht ständig aktiv sind. So verhindern Sie eine ungewollte Weitergabe von Standortdaten und eine dauerhafte Ortung durch Dritte.

Neues Datenschutz-Tool „PrivacyAutoMate“ revolutioniert die Webseiten-Sicherheit

automatische Datenschutzerklärung

Automatische Datenschutzerklärung und Consent-Tool mit Cookie-Hinweis

In einer Zeit, in der Datenschutz und Sicherheit im Internet immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die Integrität ihrer Webseiten zu wahren. Die DSBOK GmbH hat hierfür eine innovative Lösung entwickelt: „PrivacyAutoMate“. Dieses neue Webseiten-Tool, das auf der Webseite www.privacyautomate.de vorgestellt wird, verspricht eine automatisierte und umfassende Sicherheitsüberprüfung für Webseiten und Onlineshops.

Wie funktioniert PrivacyAutoMate?

PrivacyAutoMate wird per Script in die Webseite oder Shop-Seite des Kunden integriert. Das Tool scannt die URL in monatlichen Abständen auf Sicherheitslücken und Compliance bezüglich der in der Webseite integrierten Plugins, Widgets und sonstigen Serververbindungen. Dieser regelmäßige Scan ermöglicht es, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Das Besondere an PrivacyAutoMate ist, dass es nicht nur Sicherheitslücken aufdeckt, sondern auch automatisch die Datenschutzerklärung und den Cookie-Hinweis mit Consent-Tool erstellt, wenn notwendig. Dies spart den Kunden nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern stellt auch sicher, dass ihre Webseiten stets den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.

Vorteile für Kunden der DSBOK GmbH

Kunden der DSBOK GmbH profitieren von PrivacyAutoMate zu vergünstigten Preisen. Dies bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe Zugang zu dieser fortschrittlichen Technologie haben, ohne ihr Budget zu strapazieren. Durch die Partnerschaft mit der DSBOK GmbH erhalten Kunden nicht nur Zugang zu hochwertigen Datenschutzlösungen, sondern auch zu erstklassigem Kundenservice und Support.

Besuchen Sie die Webseite von PrivacyAutoMate und testen Sie Ihre Webseite

Warum ist Datenschutz so wichtig?

In einer Zeit, in der persönliche Daten oft als die wertvollste Währung gelten, ist Datenschutz zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder Online-Präsenz geworden. Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen und das Image eines Unternehmens nachhaltig schädigen.

Indem Unternehmen proaktiv in Datenschutz investieren und Tools wie PrivacyAutoMate nutzen, können sie nicht nur die Sicherheit ihrer Webseiten gewährleisten, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure im digitalen Raum positionieren.

Fazit

PrivacyAutoMate von der DSBOK GmbH ist ein bahnbrechendes Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Webseiten sicher und datenschutzkonform zu gestalten. Mit seiner automatisierten Scan-Funktion und der Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Cookie-Hinweise automatisch zu erstellen, setzt PrivacyAutoMate neue Maßstäbe in Sachen Webseitensicherheit und Datenschutz. Wer also auf der Suche nach einer effektiven und kostengünstigen Lösung für Datenschutz ist, sollte sich definitiv näher mit PrivacyAutoMate befassen.

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Hinweisgebersystem SaaS

Entdecke DSBOK: Das Ultimative Hinweisgeberportal für Compliance und Sicherheit

Willkommen in der Ära des digitalen Whistleblowings! In einer Welt, die von ständigem Wandel und wachsenden Compliance-Anforderungen geprägt ist, brauchen Unternehmen innovative Lösungen, um ethisch einwandfreies Verhalten zu fördern und gleichzeitig ihre Sicherheitsstandards zu wahren. Hier kommt DSBOK ins Spiel – das ultimative Hinweisgeberportal für Compliance und Sicherheit.

DSBOK, kurz für „Digitaler Sicherheits- und Compliance-Kompass“, bietet Unternehmen eine robuste Plattform, um Hinweise auf Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, Datenschutzverletzungen und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu erfassen und zu bearbeiten. Doch was macht DSBOK so einzigartig?

Schnell, Einfach, Effizient

Mit DSBOK können Unternehmen in wenigen Minuten starten – ganz ohne aufwändige Installationen oder komplizierte Konfigurationen. Unsere benutzerfreundliche Oberfläche macht die Nutzung intuitiv und ermöglicht es Mitarbeitern, Hinweise schnell und einfach zu melden.

ISO-Zertifiziert für Höchste Sicherheit

Sicherheit steht bei DSBOK an erster Stelle. Daher sind wir stolz darauf, ISO 27001 und 27701 zertifiziert zu sein. Unsere Software erfüllt die höchsten Standards in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz, um die Vertraulichkeit und Integrität sensibler Daten zu gewährleisten.

Flexibel und Anpassbar

DSBOK ist nicht nur eine One-Size-Fits-All-Lösung. Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, daher bieten wir flexible Anpassungsmöglichkeiten, um die Software an die individuellen Bedürfnisse und Compliance-Anforderungen anzupassen.

Mit oder Ohne Compliance-Service

Je nach den Anforderungen deines Unternehmens bieten wir DSBOK sowohl mit als auch ohne zusätzlichen Compliance-Service an. Unser erfahrenes Team steht bereit, um dich bei der Implementierung von Compliance-Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen, dass deine Organisation stets den regulatorischen Anforderungen entspricht.

Hinweisgebersystem-Online.de: Deine Quelle für COMPLIANCE

Du möchtest DSBOK in Aktion sehen? Besuche unsere Webseite www.hinweisgebersystem-online.de, um mehr über unsere Software zu erfahren und sie zu erwerben. Unser engagiertes Team steht dir jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und dich auf dem Weg zur Implementierung von DSBOK zu unterstützen.

In einer Welt, die sich ständig verändert und in der Compliance und Sicherheit von größter Bedeutung sind, ist DSBOK die Antwort auf deine Herausforderungen. Entdecke noch heute, wie unsere innovative Software dein Unternehmen dabei unterstützen kann, ethisches Verhalten zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit zu wahren.