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Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Willkommen auf der Webseite von Oliver Krause, Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzauditor und Experten für Digitalisierung im Rhein-Main Gebiet, Hamburg, Berlin und München. Ich stehe meinen Kunden als externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) im Rhein-Main Gebiet sowie im Norden und im Süden Deutschlands zur Verfügung. Langjährige Erfahrung, professionelle Software für die Verwaltung Ihres Datenschutz-Managements sowie Zertifizierungen als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor sind ein Garant für die Erfüllung Ihrer Datenschutzanforderungen.

ONLINE TEST DSB JA ODER NEIN?

Nutzen Sie meinen Online-Schnelltest für eine erste Einschätzung ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen:

Schnelltest DSB ja oder nein?

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Warum oder wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten? Diese Frage höre ich sehr oft. In der Regel ist das einfach zu beantworten. Nutzen Sie meinen Online Test für eine erste Einschätzung ob Sie in Ihrer Firma, Verein oder Organisation einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Rechts in der blauen Box finden Sie den Link zum Test.

DATENSCHUTZ GENERATOR

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Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Hamburg, Amsterdam

Als externer Datenschutzbeauftragter betreue ich meine Mandanten im Rhein-Main Gebiet und einigen anderen Städten in Deutschland. Das eingesetzte Datenschutzmanagementsystem ist über die Landesgrenzen hinweg in verschiedenen Ländern Europas im Einsatz. Unsere Datenschutzschulung erhalten die Mitarbeiter unserer Mandanten persönlich oder über eine Online Schulungsplattform.

Informationen und News Datenschutz

Lesen Sie in meinem Datenschutzblog über Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter oder im Datenschutz Radar wichtige News über Änderungen im Bereich Datenschutz. Den Datenschutz Radar können Sie hier erreichen: Datenschutz Radar

Erstberatung per Telefon oder Video Meeting
Wir rufen Sie zurück, wenn es Ihnen passt!
Tag für Anruf (mindestens 1-2 Tage in der Zukunft)
Wir nutzen diese Daten nur zur einmaligen Kontaktaufnahme. Lesen Sie hierzu auch unseren Datenschutzhinweis.

News & Infos zum Thema Datenschutz

Artikel 75 – Sekretariat

(1)   Der Ausschuss wird von einem Sekretariat unterstützt, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. (2)   Das Sekretariat führt seine Aufgaben ausschließlich auf Anweisung des Vorsitzes des Ausschusses aus. (3)   Das Personal des Europäischen Datenschutzbeauftragten, das an der Wahrnehmung der dem Ausschuss gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben beteiligt ist, unterliegt anderen Berichtspflichten als das Personal, …

Artikel 74 – Aufgaben des Vorsitzes

(1)   Der Vorsitz hat folgende Aufgaben: a)   Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen, b)   Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 an die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden, c)   Sicherstellung einer rechtzeitigen Ausführung der Aufgaben des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63. (2)   Der …

Artikel 73 – Vorsitz

(1)   Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.   (2)   Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig.