Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht. Gemäß Artikel Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Erwägungsgrund im Folgenden „Charta“) sowie Artikel Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Erwägungsgrund AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.