Clubhouse & Co.: Neue Apps, alte Risiken

Die App „Clubhouse“ ist in aller Munde und hat einen erheblichen Nutzeransturm zu verzeichnen. Leider sind beliebte Apps nicht automatisch datenschutzfreundlich. Schauen Sie deshalb genau hin, wenn Sie einem Trend bei Apps und Online-Diensten folgen.

Digitale Kommunikation in Pandemie-Zeiten

Während der Corona-Pandemie sind drei Viertel der Internetnutzer in Deutschland vermehrt in sozialen Medien aktiv: Insgesamt geben 75 % an, solche Plattformen seit Ausbruch des Coronavirus in Deutschland intensiver zu nutzen, so eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom.

Auch neue soziale Netzwerke und Apps erfahren jetzt ein hohes Interesse, wenn es um die digitale Kommunikation geht. Ein prominentes Beispiel ist die App „Clubhouse“. Der Dienst versteht sich als soziales Netzwerk und ermöglicht private und öffentliche Audio-Konferenzen und Diskussionen.

„Viele Menschen haben gerade gegenwärtig ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht“, so Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Die App wirft jedoch viele Fragen zur Wahrung der Privatsphäre von Nutzerinnen und Nutzern und von dritten Personen auf“, warnt der Datenschutzbeauftragte.

Berechtigungen von Apps genau hinterfragen

Datenschützer kritisieren bei Clubhouse etwas, was bei anderen Apps und sozialen Netzwerken früher bereits negativ aufgefallen ist. So werden die Adressbücher in den Mobilfunkgeräten von jenen Nutzerinnen und Nutzern, die andere Personen einladen, automatisch ausgelesen und durch die Betreiber in den USA gespeichert. Dadurch geraten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kommen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder für Kontaktanfragen verwendet werden könnten.

Die Betreiber speichern nach eigenen Angaben zudem die Mitschnitte aller in den verschiedenen Räumen geführten Gespräche, um Missbräuche zu verfolgen, ohne dass die näheren Umstände transparent werden.

Besser auf den Datenschutz bei Apps achten

„Man weiß als Nutzer nicht, was mit den Daten genau passiert“, erklärt auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Professor Kugelmann. Allein schon aus diesen Gründen könne er als Landesdatenschutzbeauftragter nur empfehlen, die App nicht herunterzuladen und nicht zu verwenden.

Anbieter, die sich an europäische Nutzer richten, müssen deren Rechte auf Information, Auskunft, Widerspruch und Löschung achten. Gleichzeitig besteht die Pflicht, die technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten zu gewährleisten. An all dem bestehen derzeit bei der Clubhouse-App einige Zweifel. Die deutschen Aufsichtsbehörden für den Datenschutz wollen nun die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts bei Clubhouse überprüfen.

Johannes Caspar kommentierte: „Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten.“

Dieses Beispiel zeigt, dass man als Nutzer genauer hinsehen muss, was eine beliebte App mit den Daten macht. Allein die weite Verbreitung und die Beliebtheit sind kein Kennzeichen für einen guten Datenschutz.