Mit Cookie-Bannern richtig umgehen

Kaum ein Internetnutzer kennt sie nicht, die sogenannten Cookie-Banner. Was jedoch weniger bekannt ist: wie wichtig diese scheinbar lästigen Banner für den Datenschutz im Internet sind. Einfach zustimmen, ohne zu lesen, ist deshalb nicht richtig.

Cookie-Banner werfen Fragen auf

Viele Internetnutzer und Betreiber von Webseiten sind genervt, berichtet der Digitalverband Bitkom. Betreiber von Webseiten müssen Prozesse und Formulare für ihre Webangebote einführen, um Cookies auch künftig nutzen zu dürfen. Der Grund: Webseitenanbieter dürfen alle Cookies, die als nicht unbedingt erforderlich gelten, nur mit aktiver Einwilligung setzen.

Für die Internetnutzer bedeutet das: Auf Webseiten erscheinen immer mehr Cookie-Banner, die Nutzerinnen und Nutzer können dort die Einwilligung zu Cookie-Einsätzen geben oder verweigern. Bei den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz sind verstärkt Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, was es mit den Cookie-Bannern auf sich hat und wie sie sich verhalten sollen.

Cookie-Banner müssen nicht immer sein

Der Landesdatenschutzbeauftragte Rheinland-Pfalz, Professor Dieter Kugelmann, erklärte dazu: „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil klargestellt, dass für Cookies, die nicht zur Bereitstellung der Webseite oder App erforderlich sind, in jedem Fall eine aktive Einwilligung der Webseitenbesucher erforderlich ist.“

Für den Nutzer hat dies Datenschutz-Vorteile: Jede Nutzerin und jeder Nutzer kann nun erfahren, welche Informationen zur Nutzung der Anbieter erheben möchte. Jede und jeder kann in diese Datensammlung einwilligen oder sie ablehnen. Damit können Internetnutzer selbst entscheiden, welche Daten Webseitenbetreiber über sie verarbeiten.

Für technisch notwendige Cookies müssen die Anbieter die Nutzer nicht um ihre ausdrückliche Erlaubnis fragen. Das können Cookies sein, die dafür sorgen, dass bei einem Online-Shop der Warenkorb dem Nutzer zugeordnet bleibt, während er weiter einkauft oder später den Einkauf fortsetzt. Andere Cookies dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine sogenannte „informierte Einwilligung“ des Nutzers vorliegt. Ist dem nicht so und es erfolgt der Cookie-Einsatz ohne wirksame Einwilligung, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig. Dann können die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sie untersagen und mit Geldbußen ahnden.

Cookie-Banner ernst nehmen

Stören Sie sich als Internetnutzer also nicht an den Cookie-Bannern, sondern sehen Sie die Transparenz und die Wahlfreiheit positiv. Allerdings gibt es auch Cookie-Banner, die mehr versprechen, als sie halten. So dürfen die Webseitenbetreiber Cookies erst setzen, wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat, weder vorher noch ohne Einwilligung. Tatsächlich aber gibt es noch viele Cookie-Banner, die um Erlaubnis fragen, aber die Entscheidung nicht abwarten oder respektieren.

Die Datenschützer führen entsprechende Überprüfungen bei Webseiten durch, um die Privatsphäre der Internetnutzer zu schützen. Gehen Sie deshalb als Internetnutzer bewusst mit den Cookie-Bannern um. „Ein paar Klicks mehr, aber auch viel mehr Selbstbestimmung. Die informationelle Selbstbestimmung ist ein wichtiges Recht: Jede und jeder soll selbst darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich preisgeben möchte und wer sie verwenden darf“, so der Hinweis von Prof. Kugelmann, den man sich als Internetnutzer zu Herzen nehmen sollte.