Hinweisgebersystem SaaS

Entdecke DSBOK: Das Ultimative Hinweisgeberportal für Compliance und Sicherheit

Willkommen in der Ära des digitalen Whistleblowings! In einer Welt, die von ständigem Wandel und wachsenden Compliance-Anforderungen geprägt ist, brauchen Unternehmen innovative Lösungen, um ethisch einwandfreies Verhalten zu fördern und gleichzeitig ihre Sicherheitsstandards zu wahren. Hier kommt DSBOK ins Spiel – das ultimative Hinweisgeberportal für Compliance und Sicherheit.

DSBOK, kurz für „Digitaler Sicherheits- und Compliance-Kompass“, bietet Unternehmen eine robuste Plattform, um Hinweise auf Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, Datenschutzverletzungen und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu erfassen und zu bearbeiten. Doch was macht DSBOK so einzigartig?

Schnell, Einfach, Effizient

Mit DSBOK können Unternehmen in wenigen Minuten starten – ganz ohne aufwändige Installationen oder komplizierte Konfigurationen. Unsere benutzerfreundliche Oberfläche macht die Nutzung intuitiv und ermöglicht es Mitarbeitern, Hinweise schnell und einfach zu melden.

ISO-Zertifiziert für Höchste Sicherheit

Sicherheit steht bei DSBOK an erster Stelle. Daher sind wir stolz darauf, ISO 27001 und 27701 zertifiziert zu sein. Unsere Software erfüllt die höchsten Standards in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz, um die Vertraulichkeit und Integrität sensibler Daten zu gewährleisten.

Flexibel und Anpassbar

DSBOK ist nicht nur eine One-Size-Fits-All-Lösung. Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, daher bieten wir flexible Anpassungsmöglichkeiten, um die Software an die individuellen Bedürfnisse und Compliance-Anforderungen anzupassen.

Mit oder Ohne Compliance-Service

Je nach den Anforderungen deines Unternehmens bieten wir DSBOK sowohl mit als auch ohne zusätzlichen Compliance-Service an. Unser erfahrenes Team steht bereit, um dich bei der Implementierung von Compliance-Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen, dass deine Organisation stets den regulatorischen Anforderungen entspricht.

Hinweisgebersystem-Online.de: Deine Quelle für COMPLIANCE

Du möchtest DSBOK in Aktion sehen? Besuche unsere Webseite www.hinweisgebersystem-online.de, um mehr über unsere Software zu erfahren und sie zu erwerben. Unser engagiertes Team steht dir jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und dich auf dem Weg zur Implementierung von DSBOK zu unterstützen.

In einer Welt, die sich ständig verändert und in der Compliance und Sicherheit von größter Bedeutung sind, ist DSBOK die Antwort auf deine Herausforderungen. Entdecke noch heute, wie unsere innovative Software dein Unternehmen dabei unterstützen kann, ethisches Verhalten zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit zu wahren.

EU-Hinweisgeber Richtlinie umsetzen bis zum 17.12.2021

EU-Hinweisgeber Richtlinie

Bis wann muss die EU-Hinweisgeber Richtlinie umgesetzt werden?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (EU-Hinweisgeber Richtlinie) wurde zum 16.12.2019 beschlossen und muss spätestens bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das grundlegende Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Rechtsverstößen zu forcieren. Gleichzeitig sollen aber die Hinweisgeber („Whistleblower“) sowie gegebenenfalls Dritte / Vermittler, die bei der Meldung unterstützen, besser geschützt werden. Es soll vermieden werden, dass diese Personen negative zivil-, straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen im Nachgang zu einer Meldung befürchten müssen.

Was ist eine EU-Richtlinie?

EU-Verordnungen (wie die Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO) sind verbindliche Rechtsakte, die alle EU-Mitgliedsstaaten umsetzen müssen. Sie treten zu einem festgelegten Datum in allen Mitgliedsstaaten in Kraft. Eine Richtlinie hingegen gibt vor, was die einzelnen Mitgliedstaaten in der Gesetzgebung erreichen müssen, doch die Staaten können frei entscheiden, wie sie die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Folglich wird es in der EU zweifellos gesetzliche Unterschiede geben.

Schon jetzt ist klar, dass die Regelungen der Richtlinie als Mindeststandard umgesetzt werden müssen, über das nationale Gesetz können noch mehr Pflichten kommen, keinesfalls aber weniger. Unternehmen und Behörden sollten daher unbedingt die verbleibende Zeit für die Einführung eines richtlinienkonformen Meldekanals nutzen. Sollte die Umsetzungsfrist ablaufen, ohne dass ein entsprechendes Gesetz in Deutschland vorliegt, werden sich die Hinweisgeber bezüglich ihrer Schutzrechte direkt auf die EU-Richtlinie berufen.

Pflichten für Unternehmen

Jedes Unternehmen ab 50 Beschäftigten muss künftig besondere interne Meldekanäle einrichten, über die ein Hinweisgeber mögliche Verstöße melden kann. Die Vertraulichkeit der Meldung muss dabei geschützt sein, bezüglich aller in der Meldung enthaltenen Daten müssen die Anforderung der DSGVO beachtet werden.

Pflichten für Behörden, öffentliche Verwaltung und Non-Profit-Sektor

Die Pflicht zur Einrichtung von Meldekanälen trifft auch die öffentliche Hand. Alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind betroffen (Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Recht, öffentlich-rechtliche Stiftungen), einschließlich privatrechtlicher Gesellschaften im Eigentum der öffentlichen Hand (z.B. städtische Betriebsgesellschaften). Auch die Gemeinden sind verpflichtet. Die EU erlaubt, Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern herauszunehmen. Der Gesetzesentwurf sieht das für Deutschland so vor.

Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Webseite zu diesem Thema: Hinweisgebersystem