kostenloser DSGVO-Websitecheck

kostenloser DSGVO Websitecheck

kostenloser DSGVO-Websitecheck bei PrivacyAutomate

Datenschutz ist in der heutigen digitalen Welt ein entscheidender Faktor für den Erfolg und die Rechtssicherheit einer Website oder eines Onlineshops. Um sicherzustellen, dass Ihre Website den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht und nicht abmahnfähig ist, bietet PrivacyAutomate einen umfassenden und kostenlosen DSGVO-Websitecheck an.

Was macht der DSGVO-Websitecheck?

Unser DSGVO-Websitecheck untersucht Ihre Website oder Ihren Onlineshop gründlich auf mögliche Datenschutzverstöße und hilft Ihnen dabei, die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der DSGVO-Konformität zu ergreifen. Hier sind die Hauptfunktionen unseres Checks:

1. Sicherheitsprüfung der Website
– Wir analysieren die Sicherheitsstruktur Ihrer Website, um sicherzustellen, dass alle persönlichen Daten der Nutzer sicher verwahrt werden und keine unbefugten Zugriffe möglich sind.

2. Prüfung aller Plugins der Website
– Jedes Plugin wird daraufhin überprüft, ob es datenschutzkonform ist und keine unnötigen oder unsicheren Datenverarbeitungen vornimmt.

3. Prüfung aller ausgehenden Serververbindungen
– Es wird kontrolliert, welche Verbindungen Ihre Website zu externen Servern aufbaut und ob diese Verbindungen den Datenschutzanforderungen entsprechen.

4. Prüfung des Cookie-Hinweises
– Wir stellen sicher, dass Ihr Cookie-Hinweis den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und Ihre Besucher umfassend informiert werden.

5. Prüfung, ob eine Einwilligung vom Besucher benötigt wird
– Unser Check identifiziert, in welchen Fällen eine explizite Einwilligung der Besucher erforderlich ist, und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen.

6. Prüfung der Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit
– Ihre Datenschutzerklärung wird daraufhin untersucht, ob sie alle notwendigen Informationen enthält und vollständig ist.

Automatisierte Erstellung von Datenschutzdokumenten

Nach Abschluss des DSGVO-Websitechecks haben Sie die Möglichkeit, automatisch die richtige Datenschutzerklärung für Ihre Website oder Ihren Onlineshop zu erstellen. Ebenso wird, falls notwendig, ein geeigneter Cookie-Hinweis inklusive Consent-Management generiert. Diese Dokumente sind sofort einsatzbereit und sorgen dafür, dass Ihre Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Wie funktioniert der DSGVO-Websitecheck?

Der kostenlose DSGVO-Websitecheck ist einfach und schnell durchführbar. Besuchen Sie unsere Projektwebsite unter [www.privacyautomate.de](http://www.privacyautomate.de) und starten Sie den Check mit wenigen Klicks. Geben Sie einfach die URL Ihrer Website oder Ihres Onlineshops ein und lassen Sie unser Tool den Rest erledigen.

Fazit

Mit dem kostenlosen DSGVO-Websitecheck von PrivacyAutomate gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihre Website oder Ihr Onlineshop alle datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Schützen Sie sich vor Abmahnungen und sorgen Sie für das Vertrauen Ihrer Kunden durch eine rechtlich einwandfreie Datenschutzerklärung und ein transparentes Cookie-Management. Nutzen Sie jetzt den kostenlosen Service und bringen Sie Ihre Website auf den neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen.

Besuchen Sie uns unter www.privacyautomate.de  und starten Sie noch heute Ihren DSGVO-Websitecheck!

Datenschutz im Homeoffice: Betriebliche Daten als Untermieter

Datenschutz im Homeoffice

Mitarbeitende, die im Homeoffice tätig sind, müssen in Bezug auf Datenschutzmaßnahmen zwar nicht alleine agieren, aber ihr Anteil an der Sicherheit ist größer als gedacht. Es geht um mehr als nur den Schutz von Notebook und Smartphone. Auch der Mitarbeiter sollte zum Datenschutz im Homeoffice beitragen.

Selbstverantwortung beim Datenschutz im Homeoffice ist gefragt

Es ist mittlerweile in vielen Unternehmen klar geworden, dass das Homeoffice dauerhaft bestehen bleibt. Im Gegenteil: Viele Firmen betrachten das Homeoffice als gleichwertigen Arbeitsplatz neben dem Büro im Firmengebäude. Man spricht hier von hybriden Arbeitsplätzen.

Allerdings sind Homeoffice und Büroschreibtisch in der Firma nicht wirklich gleichberechtigt. Denn am Firmenarbeitsplatz profitieren die Mitarbeitenden von den zentralen IT-Sicherheitsmaßnahmen. Im Homeoffice sind die Mitarbeitenden selbst gefordert, aktiver für die Sicherheit ihrer personenbezogenen Daten zu sorgen.

Betriebliche Notebooks und Smartphones beim Datenschutz im Homeoffice allein reichen nicht aus

Viele Unternehmen erlauben es ihren Mitarbeitenden, auch private Geräte für betriebliche Zwecke zu nutzen, oft aus Kostengründen. In einem solchen Fall müssen die Mitarbeitenden ihre eigenen Geräte wie Notebook und Smartphone genauso sicher machen wie die betrieblichen Geräte. Es ist besonders wichtig, private und betriebliche Daten strikt zu trennen und den Zugriff von privaten Apps und unbefugten Dritten, einschließlich der eigenen Familie der Mitarbeitenden, auf betriebliche personenbezogene Daten auszuschließen.

Aber selbst wenn der Arbeitgeber Smartphones und Notebooks bereitstellt, reicht dies allein nicht aus, um den Datenschutz im Homeoffice zu gewährleisten.

Das Homeoffice muss zu einer sicheren Umgebung werden

Tatsächlich verwenden Mitarbeitende im Homeoffice auch Geräte, die privat sind, wie beispielsweise Drucker, Headset, Webcam, Maus, Bildschirm und insbesondere den Internet-Router. Internet-Router sind beliebte Angriffsziele für Hacker, da sie oft vernachlässigt werden. Die Sicherheitseinstellungen werden nicht überprüft und die Firmware des Routers nicht regelmäßig aktualisiert. Auch das WLAN-Passwort ist bekannt, auch für Smart-Home-Anwendungen mit zahlreichen Schwachstellen.

Nicht nur die IT im Blick behalten

Neben der gesamten privaten IT-Ausstattung im Homeoffice, die nicht vom Arbeitgeber überwacht wird, können auch Dokumente auf dem heimischen Schreibtisch, Ausdrucke im privaten Müll oder Telefonate auf dem Balkon oder der Terrasse zu Datenschutzproblemen führen.

Wer im Homeoffice arbeitet, sollte auch an den Datenschutz zu Hause denken. Dazu gehört beispielsweise das Abschließen der Bürotür zu Hause, um unbefugten Zugriff auf Daten und Dokumente zu verhindern.

Smartwatches: Die Gefahr von Daten am Handgelenk

Smartwatches, die beliebten intelligenten Armbanduhren, sind im Trend und werden auch im beruflichen Bereich genutzt. Doch es besteht ein ernsthaftes Risiko in Bezug auf die Datensicherheit.

Technik-Enthusiasten aufgepasst!

Die sogenannten Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker begleiten immer mehr Menschen im privaten und beruflichen Alltag. Doch leider wird oft übersehen, welchen Einfluss diese am Körper getragenen Geräte auf unsere Privatsphäre haben können.

Geräte, die wir als Nutzer am Körper tragen, sind ständige Begleiter. Sie sind nicht nur einfach Geräte, die uns verfolgen, sondern eng mit uns verbunden. Diese enge Verbindung sollte Anlass sein, über die Funktionen der Smartwatches und anderer Wearables genauer nachzudenken. Smartwatches sind keine gewöhnlichen Armbanduhren mit bunten Displays, die neben der Uhrzeit auch persönliche Fotos anzeigen können. Sie sind mobile Computer am Handgelenk mit einer ähnlichen Leistungsfähigkeit wie Smartphones.

Smartwatches bieten mehr als nur die Uhrzeit

Viele Technik-Begeisterte interessieren sich für Smartwatches, um beispielsweise Fitnessdaten wie die zurückgelegte Strecke beim Joggen anzuzeigen. Andere möchten Gesundheitsdaten wie Puls oder Blutdruck messen und bei Bedarf automatisch Benachrichtigungen an Verwandte oder den Arzt senden. Zudem nutzen viele die Smartwatch als Navigationsgerät oder zur Anzeige von SMS und E-Mails, ohne ständig auf das Smartphone schauen zu müssen.

Durch diese Nutzung gelangen vertrauliche Daten wie private und berufliche E-Mails, SMS und sogar sensible Gesundheitsdaten auf die intelligenten Armbanduhren. Dennoch haben nur wenige Nutzer Angst vor Datenmissbrauch durch Hacker oder ähnliches. Es stellt sich jedoch die Frage, wie datenschutzfreundlich und sicher Smartwatches und andere Wearables tatsächlich sind.

Die Ergebnisse der Datenschutzprüfungen sind alarmierend

Mehrere Datenschutzbehörden haben bereits verschiedene Wearables und Fitness-Anwendungen geprüft – mit enttäuschenden Ergebnissen.

Die Datenschutzerklärungen erfüllen oft nicht die gesetzlichen Anforderungen. Sie sind lang, schwer verständlich und enthalten nur oberflächliche Informationen zum Datenschutz. Besorgniserregend ist auch die Datenweitergabe: Nutzer erfahren oft nicht, an wen ihre Daten weitergegeben werden und können dem nicht widersprechen. Die Daten sind jedoch für Werbezwecke und zur Profilerstellung äußerst interessant.

Viele Fitness-Geräte bieten keine Möglichkeit, Daten vollständig zu löschen. Die Daten werden oft nicht nur vom Gerät auf das Smartphone übertragen, sondern direkt an den Anbieter oder dessen Partnerunternehmen weitergeleitet. Dies birgt Risiken, über die sich Nutzer im Klaren sein sollten.

Sicherheitsfunktionen bei Smartwatches sind noch selten

Im Vergleich zu Smartphones verfügen Smartwatches kaum über Sicherheitsfunktionen, obwohl sie ähnliche Betriebssysteme haben und Apps installiert werden können. Schutz vor Schadsoftware, Verschlüsselung gespeicherter Daten, Verschlüsselung der Datenübertragung und Zugangsschutz durch Passwortabfrage sind nur bei wenigen Modellen vorhanden.

Neben der privaten Nutzung nehmen auch berufliche Einsätze von Smartwatches zu. Es gibt bereits Business-Smartwatches, auf denen Firmen-E-Mails und digitale Dokumente landen können. Trotz ausreichendem Speicherplatz bieten selbst Business-Smartwatches kaum angemessene Sicherheitsfunktionen. Einige Modelle haben einen Passwortschutz, aber nur wenige ermöglichen die Installation von Sicherheits-Apps.

Vorsicht ist geboten

Seien Sie daher vorsichtig mit der beliebten Smartwatch. Nutzen Sie ihre Funktionen mit Bedacht und achten Sie darauf, dass Verbindungen zu anderen Geräten nicht ständig aktiv sind. So verhindern Sie eine ungewollte Weitergabe von Standortdaten und eine dauerhafte Ortung durch Dritte.

Neues Datenschutz-Tool „PrivacyAutoMate“ revolutioniert die Webseiten-Sicherheit

automatische Datenschutzerklärung

Automatische Datenschutzerklärung und Consent-Tool mit Cookie-Hinweis

In einer Zeit, in der Datenschutz und Sicherheit im Internet immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, die Integrität ihrer Webseiten zu wahren. Die DSBOK GmbH hat hierfür eine innovative Lösung entwickelt: „PrivacyAutoMate“. Dieses neue Webseiten-Tool, das auf der Webseite www.privacyautomate.de vorgestellt wird, verspricht eine automatisierte und umfassende Sicherheitsüberprüfung für Webseiten und Onlineshops.

Wie funktioniert PrivacyAutoMate?

PrivacyAutoMate wird per Script in die Webseite oder Shop-Seite des Kunden integriert. Das Tool scannt die URL in monatlichen Abständen auf Sicherheitslücken und Compliance bezüglich der in der Webseite integrierten Plugins, Widgets und sonstigen Serververbindungen. Dieser regelmäßige Scan ermöglicht es, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor sie zu einem Sicherheitsrisiko werden.

Das Besondere an PrivacyAutoMate ist, dass es nicht nur Sicherheitslücken aufdeckt, sondern auch automatisch die Datenschutzerklärung und den Cookie-Hinweis mit Consent-Tool erstellt, wenn notwendig. Dies spart den Kunden nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern stellt auch sicher, dass ihre Webseiten stets den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.

Vorteile für Kunden der DSBOK GmbH

Kunden der DSBOK GmbH profitieren von PrivacyAutoMate zu vergünstigten Preisen. Dies bedeutet, dass Unternehmen jeder Größe Zugang zu dieser fortschrittlichen Technologie haben, ohne ihr Budget zu strapazieren. Durch die Partnerschaft mit der DSBOK GmbH erhalten Kunden nicht nur Zugang zu hochwertigen Datenschutzlösungen, sondern auch zu erstklassigem Kundenservice und Support.

Besuchen Sie die Webseite von PrivacyAutoMate und testen Sie Ihre Webseite

Warum ist Datenschutz so wichtig?

In einer Zeit, in der persönliche Daten oft als die wertvollste Währung gelten, ist Datenschutz zu einem unverzichtbaren Bestandteil jeder Online-Präsenz geworden. Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen und das Image eines Unternehmens nachhaltig schädigen.

Indem Unternehmen proaktiv in Datenschutz investieren und Tools wie PrivacyAutoMate nutzen, können sie nicht nur die Sicherheit ihrer Webseiten gewährleisten, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden stärken und sich als verantwortungsbewusste Akteure im digitalen Raum positionieren.

Fazit

PrivacyAutoMate von der DSBOK GmbH ist ein bahnbrechendes Tool, das Unternehmen dabei unterstützt, ihre Webseiten sicher und datenschutzkonform zu gestalten. Mit seiner automatisierten Scan-Funktion und der Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Cookie-Hinweise automatisch zu erstellen, setzt PrivacyAutoMate neue Maßstäbe in Sachen Webseitensicherheit und Datenschutz. Wer also auf der Suche nach einer effektiven und kostengünstigen Lösung für Datenschutz ist, sollte sich definitiv näher mit PrivacyAutoMate befassen.

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Hinweisgebersystem SaaS

Entdecke DSBOK: Das Ultimative Hinweisgeberportal für Compliance und Sicherheit

Willkommen in der Ära des digitalen Whistleblowings! In einer Welt, die von ständigem Wandel und wachsenden Compliance-Anforderungen geprägt ist, brauchen Unternehmen innovative Lösungen, um ethisch einwandfreies Verhalten zu fördern und gleichzeitig ihre Sicherheitsstandards zu wahren. Hier kommt DSBOK ins Spiel – das ultimative Hinweisgeberportal für Compliance und Sicherheit.

DSBOK, kurz für „Digitaler Sicherheits- und Compliance-Kompass“, bietet Unternehmen eine robuste Plattform, um Hinweise auf Verstöße gegen Compliance-Richtlinien, Datenschutzverletzungen und andere sicherheitsrelevante Vorfälle zu erfassen und zu bearbeiten. Doch was macht DSBOK so einzigartig?

Schnell, Einfach, Effizient

Mit DSBOK können Unternehmen in wenigen Minuten starten – ganz ohne aufwändige Installationen oder komplizierte Konfigurationen. Unsere benutzerfreundliche Oberfläche macht die Nutzung intuitiv und ermöglicht es Mitarbeitern, Hinweise schnell und einfach zu melden.

ISO-Zertifiziert für Höchste Sicherheit

Sicherheit steht bei DSBOK an erster Stelle. Daher sind wir stolz darauf, ISO 27001 und 27701 zertifiziert zu sein. Unsere Software erfüllt die höchsten Standards in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz, um die Vertraulichkeit und Integrität sensibler Daten zu gewährleisten.

Flexibel und Anpassbar

DSBOK ist nicht nur eine One-Size-Fits-All-Lösung. Wir verstehen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist, daher bieten wir flexible Anpassungsmöglichkeiten, um die Software an die individuellen Bedürfnisse und Compliance-Anforderungen anzupassen.

Mit oder Ohne Compliance-Service

Je nach den Anforderungen deines Unternehmens bieten wir DSBOK sowohl mit als auch ohne zusätzlichen Compliance-Service an. Unser erfahrenes Team steht bereit, um dich bei der Implementierung von Compliance-Maßnahmen zu unterstützen und sicherzustellen, dass deine Organisation stets den regulatorischen Anforderungen entspricht.

Hinweisgebersystem-Online.de: Deine Quelle für COMPLIANCE

Du möchtest DSBOK in Aktion sehen? Besuche unsere Webseite www.hinweisgebersystem-online.de, um mehr über unsere Software zu erfahren und sie zu erwerben. Unser engagiertes Team steht dir jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und dich auf dem Weg zur Implementierung von DSBOK zu unterstützen.

In einer Welt, die sich ständig verändert und in der Compliance und Sicherheit von größter Bedeutung sind, ist DSBOK die Antwort auf deine Herausforderungen. Entdecke noch heute, wie unsere innovative Software dein Unternehmen dabei unterstützen kann, ethisches Verhalten zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit zu wahren.

Datenschutz und Visitenkarten

Visitenkarte und Datenschutz

Die Bedeutung des Datenschutzes bei der Verwendung von Visitenkarten sollte nicht unterschätzt werden. Gerade auf Fachmessen, wo Visitenkarten oft ausgetauscht werden, ist es wichtig, gewisse Aspekte zu beachten.

Die Rolle von Visitenkarten im Geschäftsumfeld

Obwohl Visitenkarten heutzutage nicht mehr so häufig verwendet werden, sind sie immer noch ein nützliches Mittel, um berufliche Kontakte zu knüpfen, insbesondere auf Fachmessen, die wieder an Bedeutung gewinnen. Doch auch beim rein privaten Austausch von Visitenkarten sind bestimmte Datenschutzbestimmungen zu beachten.

Datenerhebung durch den Austausch von Visitenkarten

Eine Visitenkarte enthält in der Regel personenbezogene Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Indem man eine Visitenkarte entgegennimmt, erhebt man automatisch diese Daten und kann sie für verschiedene Zwecke nutzen.

Zweck der Datenerhebung und Missverständnisse

Der Zweck der Datenerhebung ergibt sich aus der jeweiligen Situation, in der die Visitenkarte übergeben wird. Es ist wichtig zu klären, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden dürfen, um Missverständnisse zu vermeiden. Werbung stellt dabei einen ganz anderen Zweck dar, der separat behandelt werden sollte.

Einwilligung für Werbemails

Die Einwilligung für den Versand von Werbemails ist gesetzlich geregelt und muss nachweisbar sein. Das Verfahren des „Double Opt In“ hat sich hierbei bewährt, bei dem der Empfänger der Werbemails seine Zustimmung aktiv bestätigen muss. Dies ist ein wichtiger Schritt, um datenschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten und Missbrauch zu vermeiden.

Datenschutz bei KI Anwendungen

Datenschutz bei KI Anwendungen

Datenschutz in der Ära von KI-Systemen

Beim Nutzen innovativer KI-Technologien, beispielsweise KI-Anwendungen wie ChatGPT, ist es wesentlich, den Datenschutz bei KI Anwendungen im Auge zu behalten. Obwohl viele erst durch Tools wie ChatGPT auf das Potenzial künstlicher Intelligenz aufmerksam wurden, dürfen wir nicht vergessen, dass datenschutzrechtliche Normen bei der Verwendung von KI zwingend zu wahren sind – insbesondere wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten involviert ist.

ChatGPT verdeutlicht das Potenzial von KI

Seit seiner Veröffentlichung in Deutschland Ende 2022 hat ChatGPT aufgrund seiner benutzerfreundlichen Bedienung und kostenlosen Basisversion zu einem exponentiellen Anstieg der Nutzerzahlen geführt. Gleichwohl ist ChatGPT nur ein Beispiel für KI-basierte Software, ähnlich wie das Übersetzungswerkzeug DeepL weiterhin zeigt, dass die Anwendungsbereiche für KI vielfältig sind.

Innovation und Datenschutz bei KI Anwendungen

Der Einsatz von ChatGPT am Arbeitsplatz kann die Kreativität stimulieren, doch es ist unabdingbar, dabei die firmeneigenen Richtlinien für KI-Anwendungen zu befolgen. Diese können Anweisungen für die Dokumentation und verantwortungsbewusste Nutzung der KI-Technologie enthalten. Die Pflicht zur Einhaltung des Datenschutz  bei KI Anwendungen liegt letztlich bei jedem Einzelnen.

Datenschutz bei KI Anwendungen: Der Umgang mit personenbezogenen Daten

Das entscheidende Kriterium für die Relevanz des Datenschutzes ist der Personenbezug der verarbeiteten Daten. Auch alltagsrelevante Informationen wie Kundendaten oder interne Telefonverzeichnisse unterliegen striktem Datenschutz.

Dokumentationspflicht bei Nutzung von KI-Systemen

Jedes Mal, wenn personenbezogene Daten in einer KI-Anwendung eingesetzt werden, muss dies im „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ festgehalten werden, wie es Artikel 30 der DSGVO vorschreibt. KI-Systeme sind von dieser Pflicht nicht ausgenommen.

Informationsrechte bei der Anwendung von KI

Personen, deren Daten verarbeitet werden, besitzen umfassende Informationsrechte bezüglich des Verarbeitungszwecks ihrer Daten. Insbesondere beim experimentellen Einsatz von ChatGPT mit Kundendaten erweitert sich das Informationsrecht daraufhin, zu erfahren, welche Daten genau verwendet wurden.

Empfehlungen für den Einsatz von KI und Datenschutz

Bevor Sie KI-Anwendungen wie ChatGPT auf interne Daten anwenden, sollten Sie die Verwendung öffentlicher Textquellen, zum Beispiel Inhalte von der Unternehmenswebseite, in Betracht ziehen. Bei Experimenten mit sensiblen Unternehmensdaten ist eine vorherige Absprache und Genehmigung unabdingbar.

Achtung, Überwachungs-Apps!

Spyware Apps

Experten für Sicherheit warnen vor einer Zunahme von mobilen Apps, die Benutzer von Smartphones und Tablets ausspionieren. Chats, Anruflisten, E-Mails und Kontakte sind nicht mehr sicher und werden überwacht. Diese Spyware-Apps stammen nicht nur aus zwielichtigen App-Stores, sondern auch aus offiziellen Quellen.

Sicherheitshinweise sind nicht genug

Es ist kein Wunder, wenn das mobile Gerät infiziert ist. Wahrscheinlich hat der Nutzer eine vermeintlich nützliche App aus einem App-Store heruntergeladen, in dem Schadsoftware grassiert. Dabei wird seit Jahren empfohlen keine mobilen Anwendungen aus inoffiziellen Stores zu beziehen.

In diesen Stores gibt es keinerlei Kontrolle – jeder kann dort eine App zum Download anbieten. Dies nutzen natürlich Cyberkriminelle aus und platzieren ihre Spionage-Software dort. Statt einer scheinbar neuen App mit tollen KI-Funktionen zu installieren hat sich das Opfer tatsächlich Spyware eingefangen. Diese liest nun alle E-Mails, Chatnachrichten und Kontakte aus und übermittelt sie an den Auftraggeber oder Datendieb.
Obwohl dies häufig genug passiert sein mag: Es könnte auch ganz anders gewesen sein.

Wissen Sie wie man sichere Apps installiert?

Machen Sie den Test! Die Lösungen finden Sie am Ende des Beitrags.

Frage: Bürgen offizielle App-Stores für sichere Apps? Stimmt das?

1. Nein leider können trotz der Prüfung durch die Betreiber schädliche Apps versteckt sein.

2. Ja, schädliche Apps gibt es nur in inoffiziellen App-Stores, die vermieden werden sollten.

Frage: Ist Sicherheit bei der Installation von Apps entscheidend? Stimmt das?

1. Ja, wenn man eine sichere App installiert hat ist das Risiko einer mobilen Spyware gebannt.

2. Nein harmlose Apps können später bösartig werden und müssen regelmäßig überprüft werden.

Jeder App-Store kann schädliche Apps enthalten

Leider sind selbst Nutzer gefährdet, die ihre Apps ausschließlich aus dem offiziellen Google Playstore oder Apple Store beziehen. Aber wie kann das sein? Überprüfen diese Store-Betreiber nicht ob schädliche Software unter den angebotenen Apps ist? Die Antwort lautet: Doch tun sie aber es reicht nicht aus.
Täglich erscheint eine unglaubliche Menge an neuen Apps sowie zahlreiche Updates für bereits verfügbare mobile Anwendungen. Aus diesem Grund erfolgt die Prüfung durch die Stores meist automatisch. Jedoch gibt es auch hierbei eine Fehlerquote – einige bösartige Apps fallen bei dieser Kontrolle nicht auf.

Darüber hinaus müssen neu installierte Applikationen zunächst gar keine Schadsoftware enthalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ihnen vorgesehen wird weitere Inhalte und Funktionen nachzuladen oder Werbung einzublenden um kostenlose Angebote zu finanzieren. Dabei erkennt ein App-Store im Voraus keine möglicherweise vorhandene Schadsoftware. Daher enthält jeder Store leider auch bösartige Applikationen.

App-Sicherheit endet nicht beim Download

Die präventiven Maßnahmen der Store-Betreiber allein genügen also nicht mehr. Nach der Installation muss überprüft werden, ob sich die App korrekt verhält. Deshalb prüfen offizielle Stores auch nach der Installation weiterhin die Sicherheit von bereits installierten Apps und aktualisieren diese falls erforderlich.

Diese Prüfung kann jedoch nur punktuell erfolgen. Entscheidend ist, dass ein Gerät stets eine aktive professionelle Mobile-Security-Lösung hat, welche verdächtige Aktivitäten der Apps dauerhaft überwacht. Dies ist auch dann notwendig wenn man ausschließlich offizielle App-Stores verwendet. Andernfalls könnte eine neue App heimlich zum Spion und Datenrisiko werden – was leider häufig passiert da Smartphones, Tablets und Apps immer beliebter wurden und somit zu attraktiven Zielen für Angriffe geworden sind.

Und hier sind die Lösungen für das Quiz:

Lösung Frage 1: Die Antwort 1 ist richtig. Obwohl das Risiko einer Spionage-App bei inoffiziellen Stores höher liegt können sich im Google Playstore oder Apple Store dennoch gefährliche Apps verstecken.

Lösung Frage 2: Die Antwort 2 ist richtig. Mobile Applikationen erhalten regelmäßig Updates um Fehler zu beheben oder Funktionen zu erweitern – dabei könnten sie mit bösartigen Funktionen ausgestattet werden. Zudem laden einige Apps Inhalte wie Videos oder Nachrichten sowie Werbung nach um ihre Finanzierung sicherzustellen. Diese neuen Inhalte können Schadsoftware enthalten. Weshalb nicht nur vor dem Download sondern kontinuierlich geprüft werden muss.“.

Pflichten beim Verlust mobiler Endgeräte

Handy verloren Meldepflicht?

Mobile Endgeräte sind bei Dieben beliebt und können leicht verloren gehen. Besonders Laptops werden oft vergessen oder gestohlen. Wenn dies passiert, sollte man unbedingt handeln und den Verlust seinem Unternehmen melden, um die Situation nicht noch schlimmer zu machen.

So sieht eine peinliche Situation aus

Stellen wir uns folgende peinliche Situation vor: Sie waren auf Geschäftsreise und haben Ihren Laptop dabei gehabt. Als Sie Abends in Ihrer Wohnung ankommen, stellen Sie fest, dass er verschwunden ist. Nachdem ein Anruf im Hotel keine Ergebnisse liefert, bleibt nur der ICE oder das Taxi als möglicher Ort des Geschehens übrig. Am nächsten Morgen beginnen Sie mit der Suche nach Ihrem Laptop – eine zeitaufwendige Angelegenheit. Sollten Sie nun sofort Ihrem Unternehmen davon berichten oder erst einmal abwarten?

Der Kontrollverlust ist das Problem

Der finanzielle Schaden für das Unternehmen kann beträchtlich sein, wenn ein teurer Laptop verloren geht und nicht wiedergefunden wird. Doch aus Datenschutzsicht liegt das eigentliche Problem woanders: dem Kontrollverlust über das Gerät selbst! Dadurch besteht auch die Gefahr eines Datenlecks und einer Verletzung der Vertraulichkeit dieser Informationen – es sei denn sie waren gut verschlüsselt bzw. zusätzlich in einer Cloud gespeichert.

Das führt zu einem meldepflichtigen Datenschutzvorfall

In solch einem Fall handelt es sich um einen meldepflichtigen Datenschutzvorfall gemäß den Vorschriften zur Aufsicht des Datenschutzes . Dies bedeutet, dass sowohl die zuständige Behörde informiert werden muss als auch alle betroffenen Personen darüber informiert werden sollen. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen eine Meldung an diese Behörde nicht notwendig ist. Solche speziellen Fälle sollten Fachleuten überlassen werden, daher sollte man den Verlust des Geräts sofort am nächsten Morgen im Unternehmen melden.

Eine Verschlüsselung ist in jedem Fall Gold wert

Eine gute Verschlüsselung der Festplatte kann in jedem Fall sehr hilfreich sein. Normalerweise ist dies bereits auf Ihrem Laptop implementiert, es sei denn Sie haben Änderungen daran vorgenommen. Sind Sie sich unsicher, dann fragen Sie besser im Unternehmen nach! Wenn die Datenverschlüsselung dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sollten Unbefugte normalerweise keinen Zugriff auf die Daten erhalten können – was einer schlaflosen Nacht vorbeugen würde und auch rechtliche Vorteile für das Unternehmen mitbringt.

Dank Verschlüsselung entfällt die Meldepflicht gegenüber der Aufsicht

Dank der Verschlüsselung entfällt auch die Meldepflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden für Datenschutz – sofern davon ausgegangen wird, dass keine Gefahr für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht (gemäß Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 DSGVO). Dennoch bleibt Ihre Pflicht zur Meldung an Ihr eigenes Unternehmen bestehen, da diese vertraglich geregelt ist. Das ermöglicht dem Arbeitgeber eine Untersuchung des Vorfalls, andernfalls droht Ihnen möglicherweise eine Abmahnung.

Eine gewisse Vorsicht wäre gut 

Es wäre natürlich am besten, von Anfang an vorsichtig zu sein, um Diebstahl oder Verlust zu vermeiden. Das mag leicht gesagt als getan sein. Prüfen Sie daher genau, wann und wo sie ihr mobiles Endgerät wirklich benötigen. Wenn beispielsweise nach einer schwierigen Konferenz ein gemütliches Abendessen geplant ist, könnten Sie den Laptop mitnehmen. Jedoch wäre es möglicherweise besser, ihn im sicheren Hotelzimmer zu lassen.

Wenn Sie Fragen zu Meldungen bei der Datenschutzbehörde haben, vereinbaren Sie einen Telefontermin mit mir: Datenschutz Beratung

Das EU-U.S. Data Privacy Framework

EU-U.S. Data Privacy Framework

Was lange dauert, wird endlich gut. Dieses Motto gilt hoffentlich für das EU-U.S. Data Pri-vacy Framework. Sie sind möglicherweise noch nicht mit diesem Begriff vertraut? Es handelt sich um eine neue rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten in die USA. Dabei gibt es einige Schwierigkeiten zu beachten.

Der 16. Juli 2020 weckt negative Erinnerungen

Für Unternehmen, die auf Datenübermittlungen in die USA angewiesen sind, war der 16. Juli 2020 ein schwarzer Tag. Zu dieser Zeit erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum „Privacy Shield“ für ungültig. Ab diesem Tag konnten Unternehmen Datenübermittlungen in die USA nicht mehr auf den Angemessenheitsbeschluss als Rechtsgrundlage stützen.

Dies war schmerzhaft, da Datenübermittlungen auf Basis des „Privacy Shields“ nur einen geringen rechtlichen Aufwand erforderten Im Gegensatz dazu waren alle möglichen Alternativen mit großen bürokratischen Hürden verbunden.

Der rechtliche Unsicherheitszustand hat nun ein Ende

Seit dem 10.Juli 2023 gibt es wieder einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, den Unternehmen zur Übertragung von Daten in die USA nutzen können. Darin ist festgelegt dass unter bestimmten Bedingungen US-Unternehmen ein angemessenes Datenschutzniveau bieten müssen.

Es sei jedoch darauf hingewiesen: unter bestimmten Bedingungen. Doch wenn diese Bedingungen erfüllt sind funktioniert alles wieder so wie vor dem 16. Juli 2020 mit Hilfe des „Privacy Shields“. Unternehmen in der EU können also wieder personenbezogene Daten an ihre US-Geschäftspartner übermitteln, ohne zusätzliche Datenschutzregelungen vereinbaren zu müssen.

Die Begeisterung hält sich dennoch in Grenzen

Die Wirtschaft hat die neuen Regelungen dankbar aufgenommen. Immerhin erleichtern sie erheblich den Alltag im Bereich Datenschutz. Jedoch ist echte Begeisterung selten zu spüren. Stattdessen herrscht eine gewisse Skepsis über die Zukunft der neuen Regelungen vor. Alles deutet darauf hin, dass es früher oder später dazu kommen wird, dass auch diese vom EuGH rechtlich geprüft werden. Werden sie dann Bestand haben?

So verständlich solche Befürchtungen sind – im Augenblick helfen die neuen Regelungen wirklich weiter.

Das Grundschema nachdem sie funktionieren ist relativ einfach: US-Unternehmen können sich in einer Art Register für den Datenschutz eintragen lassen. Dieses trägt den Namen „Data Privacy Framework List“. Um dies tun zu dürfen, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein. So muss zum Beispiel ein angemessenes Maß an Datensicherheit vorhanden sein.

Wenn ein US-Unternehmen diesen Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat, können seine Geschäftspartner aus der EU darauf vertrauen ,dass das amerikanische Unternehmen adäquaten Datenschutz bietet. Dadurch wird die Übertragung personenbezogener Daten dorthin ermöglicht.

Für Personaldaten gelten jedoch besondere Regeln

Obwohl auf dieser Basis auch die Übermittlung von Personaldaten zulässig ist,gibt es zusätzliche Verpflichtungen für US-Unternehmen.Dazu gehört besonders die Zusammenarbeit mit Datenschutz-Aufsichtsbehörden in der EU.

Die Zertifizierung muss jährlich erneuert werden US-Unternehmen, die auf der „Data Privacy Framework List“ stehen, müssen ihre Zertifizierung jedes Jahr aktualisieren. Andernfalls werden sie von der Liste gestrichen. Daher müssen sich ihre Geschäftspartner aus der EU jedes Jahr vergewissern , dass die Zertifizierung erneuert wurde. Im Moment richten alle betroffenen Unternehmen in der EU, die dafür notwendigen Prozesse ein, wenn diese nicht ohnehin schon vorhanden sind.

Microsoft 365 bleibt eine Herausforderung

Viele Unternehmen hatten gehofft, dass dieser neue Angemessenheitsbeschluss alle Probleme bei Datenübertragungen in die USA lösen würde. Dies galt insbesondere für den Einsatz von Microsoft 365. Jedoch haben einige Datenschutzaufsichtsbehörden bereits Bedenken geäußert. Sie weisen daraufhin dass immer noch unklar sei welche Daten Microsoft in den USA verarbeitet und was damit geschieht. Ob diese Behauptung wahr ist oder nicht, steht zur Debatte. Allerdings steht fest dass durch diesen neuen Angemessenheitsbeschluss die Pflicht bestehen bleibt jegliche Datenverarbeitung transparent zu machen. Wenn es Unklarheiten gibt, bietet dieser Beschluss keine Hilfe. Es gilt weiterhin Lösungen zu finden.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf: Datenschutz Beratung