Pflichten beim Verlust mobiler Endgeräte

Mobile Endgeräte sind bei Dieben beliebt und können leicht verloren gehen. Besonders Laptops werden oft vergessen oder gestohlen. Wenn dies passiert, sollte man unbedingt handeln und den Verlust seinem Unternehmen melden, um die Situation nicht noch schlimmer zu machen.

So sieht eine peinliche Situation aus

Stellen wir uns folgende peinliche Situation vor: Sie waren auf Geschäftsreise und haben Ihren Laptop dabei gehabt. Als Sie Abends in Ihrer Wohnung ankommen, stellen Sie fest, dass er verschwunden ist. Nachdem ein Anruf im Hotel keine Ergebnisse liefert, bleibt nur der ICE oder das Taxi als möglicher Ort des Geschehens übrig. Am nächsten Morgen beginnen Sie mit der Suche nach Ihrem Laptop – eine zeitaufwendige Angelegenheit. Sollten Sie nun sofort Ihrem Unternehmen davon berichten oder erst einmal abwarten?

Der Kontrollverlust ist das Problem

Der finanzielle Schaden für das Unternehmen kann beträchtlich sein, wenn ein teurer Laptop verloren geht und nicht wiedergefunden wird. Doch aus Datenschutzsicht liegt das eigentliche Problem woanders: dem Kontrollverlust über das Gerät selbst! Dadurch besteht auch die Gefahr eines Datenlecks und einer Verletzung der Vertraulichkeit dieser Informationen – es sei denn sie waren gut verschlüsselt bzw. zusätzlich in einer Cloud gespeichert.

Das führt zu einem meldepflichtigen Datenschutzvorfall

In solch einem Fall handelt es sich um einen meldepflichtigen Datenschutzvorfall gemäß den Vorschriften zur Aufsicht des Datenschutzes . Dies bedeutet, dass sowohl die zuständige Behörde informiert werden muss als auch alle betroffenen Personen darüber informiert werden sollen. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen eine Meldung an diese Behörde nicht notwendig ist. Solche speziellen Fälle sollten Fachleuten überlassen werden, daher sollte man den Verlust des Geräts sofort am nächsten Morgen im Unternehmen melden.

Eine Verschlüsselung ist in jedem Fall Gold wert

Eine gute Verschlüsselung der Festplatte kann in jedem Fall sehr hilfreich sein. Normalerweise ist dies bereits auf Ihrem Laptop implementiert, es sei denn Sie haben Änderungen daran vorgenommen. Sind Sie sich unsicher, dann fragen Sie besser im Unternehmen nach! Wenn die Datenverschlüsselung dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sollten Unbefugte normalerweise keinen Zugriff auf die Daten erhalten können – was einer schlaflosen Nacht vorbeugen würde und auch rechtliche Vorteile für das Unternehmen mitbringt.

Dank Verschlüsselung entfällt die Meldepflicht gegenüber der Aufsicht

Dank der Verschlüsselung entfällt auch die Meldepflicht gegenüber den Aufsichtsbehörden für Datenschutz – sofern davon ausgegangen wird, dass keine Gefahr für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht (gemäß Artikel 33 Absatz 1 Satz 1 DSGVO). Dennoch bleibt Ihre Pflicht zur Meldung an Ihr eigenes Unternehmen bestehen, da diese vertraglich geregelt ist. Das ermöglicht dem Arbeitgeber eine Untersuchung des Vorfalls, andernfalls droht Ihnen möglicherweise eine Abmahnung.

Eine gewisse Vorsicht wäre gut 

Es wäre natürlich am besten, von Anfang an vorsichtig zu sein, um Diebstahl oder Verlust zu vermeiden. Das mag leicht gesagt als getan sein. Prüfen Sie daher genau, wann und wo sie ihr mobiles Endgerät wirklich benötigen. Wenn beispielsweise nach einer schwierigen Konferenz ein gemütliches Abendessen geplant ist, könnten Sie den Laptop mitnehmen. Jedoch wäre es möglicherweise besser, ihn im sicheren Hotelzimmer zu lassen.

Wenn Sie Fragen zu Meldungen bei der Datenschutzbehörde haben, vereinbaren Sie einen Telefontermin mit mir: Datenschutz Beratung